Nutzungsbedingungen

 

The FlexQube Europe Team in Gothenburg

Wir bei FlexQube® lieben es, unsere Kunden dabei zu unterstützen, die nächste Stufe der Intralogistik zu erreichen. Deshalb legen wir großen Wert auf Kundenservice. Alle unsere Mitarbeiter haben die besondere Gabe, Überdurchschnittliches zu leisten, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass wir alle unsere Versprechen an unsere Kunden einhalten. Unter FAQ können Sie nachsehen, ob Ihre Frage dort schon einmal beantwortet wurde. Wenn nicht, können Sie sich gerne mit einer E-Mail an support@flexqube.com an einen unserer hervorragenden Kundenbetreuer wenden.

Nutzungsvoraussetzung

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Datenschutzerklärung

FlexQube verpflichtet sich, den Datenschutz der beim Unternehmen gespeicherten Mitarbeiterdaten zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, unsere Datenschutzerklärung zu lesen, die in diesen Bedingungen enthalten sind.

Ihre Daten

Auf unserer Webseite können Sie uns an manchen Stellen Informationen über Sie zur Verfügung stellen, z. B. Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Wenn Sie sich dafür entscheiden, uns personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, können wir diese speichern und innerhalb von FlexQube und mit unseren Geschäftspartnern verwenden.

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Nutzung der Webseite von FlexQube

FlexQube garantiert nicht, dass diese Webseite Ihren Bedürfnissen oder Erwartungen entspricht, dass die Nutzung dieser Webseite fehler- oder unterbrechungsfrei ist oder dass alle Nichtkonformitäten korrigiert werden können oder werden. Änderungen am Inhalt und Aufbau dieser Webseite vorbehalten.

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Gewährleistungsausschluss

Die Informationen auf dieser Webseite sind nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß und genau, jedoch GIBT FLEXQUBE KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE EIGNUNG DES INHALTS ODER DER LEISTUNG DIESER WEBSEITE FÜR JEGLICHEN ZWECK. DIESE WEBSEITE WIRD OHNE GEWÄHR UND ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. FLEXQUBE ÜBERNIMMT KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE NUTZUNG ODER DEN MISSBRAUCH DER AUF DIESER WEBSEITE ENTHALTENEN INFORMATIONEN UND ÜBERNIMMT GEGENÜBER IHNEN ODER JEGLICHEN DRITTEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE FOLGEN VON FEHLERN ODER AUSLASSUNGEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORHERGEHENDEN SCHLIESST FLEXQUBE AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH: (1) JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE VERFÜGBARKEIT, GENAUIGKEIT, ANGEMESSENHEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, AKTUALITÄT ODER NÜTZLICHKEIT DER WEBSEITE UND DEREN INHALTS; SOWIE (2) JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DAS BESTEHEN RECHTMÄSSIGEN EIGENTUMS, DIE NICHTVERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN DRITTER, DIE MARKTFÄHIGKEIT ODER DIE EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK.

Haftungsbeschränkung

FLEXQUBE, SEINE LEITENDEN ANGESTELLTEN, VORSTANDSVORSITZENDEN, MITARBEITERN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, VERTRETER, NACHFOLGER ODER ABTRETUNGSEMPFÄNGER HAFTEN IHNEN ODER EINEM DRITTEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL FÜR (1) INDIREKTE, DIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENER FEHLER ODER FOLGEFEHLER, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, SCHÄDEN, DIE DURCH DIE VERFÜGBARKEIT UND VERWENDUNG DES INHALTS SOWIE DURCH DAS VERTRAUEN AUF DEN INHALT DIESER WEBSEITE ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND; UND SELBST WENN DIESE DURCH EINE FÄHRLÄSSIGKEIT VON FLEXQUBE, SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER DRITTEN VERURSACHT WURDEN UND SELBST WENN EINER VON IHNEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE SOWIE UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, UNGEACHTET IHRER GRUNDLAGE AUF DEM VERTRAGSRECHT, SCHADENERSATZRECHT ODER ANDEREN RECHTSTHEORIEN. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN TREFFEN AUF SIE IM MAXIMAL VON GESETZES WEGEN ZULÄSSIGEN MASSE ZU.

Schadenersatz

Durch die Nutzung der Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, FlexQube, seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Vorstandsvorsitzenden und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Verantwortlichkeiten, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die sich in irgendeiner Weise aus Ihrer Nutzung oder Missbrauch der Webseite und ihres Inhalts, einem Verstoß gegen diese Bedingungen durch Sie oder einen Inhalt, den Sie auf oder über diese Webseite übertragen haben, ergeben.

Geltendes Recht

Die Gültigkeit, Erfüllung und der Aufbau dieser Bedingungen unterliegen schwedischem Recht und werden in Übereinstimmung mit schwedischem Recht ausgelegt. Das UN-Kaufrecht trifft nicht auf diese Bedingungen zu. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären sich der Nutzer und seine Vertreter damit einverstanden, dass Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, durch ein Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahren geltenden Regelungen für beschleunigte Schiedsverfahren des Schiedsinstituts der Handelskammer Stockholm (engl. Rules for Expedited Arbitrations of the Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce) endgültig beigelegt werden. Das Schiedsverfahren findet in Göteborg, Schweden statt. Hat eine Partei ihren Sitz außerhalb Schwedens, so ist das Schiedsverfahren in englischer Sprache durchzuführen. Der Nutzer erkennt hiermit an, dass FlexQube nicht der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt.

Recht auf Änderungen der Bedingungen

FlexQube behält sich das Recht vor, die vorstehenden Bedingungen ohne Verpflichtungen oder Benachrichtigung der Nutzer zu ändern oder zu ergänzen. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen werden auf dieser Webseite veröffentlicht. Obwohl die Webseite weltweit zugänglich ist, können nicht alle auf dieser Webseite vorgestellten Produkte oder Dienstleistungen an allen geografischen Standorten zur Verfügung gestellt werden. FlexQube behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen auf bestimmte Personen, Unternehmen oder geografische Standorte mit geltendem Recht zu begrenzen.

Versand

FlexQube versendet derzeit in über 20 Länder weltweit. Zu diesen Ländern gehören:

Nordamerika: USA, Kanada, Mexiko

Europa: Schweden, Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Slowakei, Polen, Österreich, Schweiz, Tschechien.

Sind Sie nicht in einem dieser Länder ansässig, geben unsere Vertriebsmitarbeiter auf Anfrage gerne Auskunft, ob wir an Ihren Standort liefern können.

Garantie

  1. Garantie und Mängelhaftung

11.1 FlexQube garantiert, dass die von FlexQube bereitgestellten Produkte bei der Lieferung frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind und in allen wesentlichen

Belangen den vereinbarten schriftlichen Spezifikationen entsprechen. Die in diesem Artikel dargelegte Garantie ist die einzige Garantie FlexQubes in Bezug auf das/die Produkt(e) und alle Dokumentationen, wie Benutzerhandbücher und Anleitungen, die von FlexQube zusammen mit dem/den Produkt(en) bereitgestellt werden. IM ÜBRIGEN WERDEN KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART GEWÄHRT, SEI ES GESETZLICH, SCHRIFTLICH, MÜNDLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE EIGNUNG FÜR EINE/N BESTIMMTE/N ZWECK, FUNKTIONALITÄT ODER MARKTFÄHIGKEIT.

11.2 Die Obliegenheiten FlexQubes im Rahmen der vorgenannten Garantie gelten ausschließlich für Mängel, die innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Lieferdatum gemäß Artikel 4.2 auftreten, und nur unter der Voraussetzung, dass FlexQube innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem die Garantieverletzung dem Käufer bekannt wurde oder hätte werden müssen, von diesem darüber in Kenntnis gesetzt wird.

11.3 Die Haftung FlexQubes gegenüber dem Käufer für alle mit Mängeln des/der Produkte(s) zusammenhängenden Ansprüche beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch des bzw. der fehlerhaften Produkte(s) oder, nach eigenem Ermessen, auf die Rückerstattung eines Betrags, der dem vom Käufer für die fehlerhaften Produkte gezahlten Preis entspricht.

11.4 FlexQube repariert oder ersetzt die defekten Produkte innerhalb einer angemessenen Frist. Der Käufer ist verpflichtet, die Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme der defekten Produkte auf eigene Gefahr und Kosten durchzuführen. Liegt die Haftung für einen Mangel bei FlexQube, erfolgt der Transport der fehlerhaften Produkte zu und von FlexQube auf Rechnung und Gefahr von FlexQube.

11.5 Die nach Maßgabe dieses Abschnitts 11 geregelten Verpflichtungen FlexQubes gelten nicht für Produkte oder Teile von Produkten, die abgeändert oder durch Unfall beschädigt wurden oder nach der Lieferung an den Käufer nicht ordnungsgemäß gelagert, gewartet oder verwendet wurden.

11.6 Hat der Käufer einen Mangel angezeigt und ist in der Folge kein von FlexQube zu behebender (oder eine Rückerstattung gebietender) Mangel festzustellen, so hat FlexQube Anspruch auf Ersatz des Arbeits- und Kostenaufwandes, der FlexQube aufgrund der Mitteilung des Käufers entstanden ist. Allgemeine Verkaufsbedingungen von FlexQube, April 2018

11.7 Vorbehaltlich der in dieser Ziffer 11 genannten Bestimmungen haftet FlexQube nicht für Mängel an gelieferten Produkten. Im Fall von Mängeln an gelieferten Produkten stehen dem Käufer ausschließlich die in dieser Ziffer 11 dargelegten Ansprüche zu. Alle anderen Ansprüche gegen FlexQube wegen Mängeln an gelieferten Produkten sind ausgeschlossen.

Rechnungsstellung

Wir berechnen nach dem vereinbarten Angebot und den darin enthaltenen Bedingungen, für die ein Käufer eine Bestellung als Annahme ausstellen muss, die vorzugsweise als PDF-Dokument an order@flexqube.com gemailt wird.

Einmalige Bestellungen per E-Mail oder Telefon können unter bestimmten Umständen akzeptiert werden und werden gemäß den Vereinbarungen in schriftlicher oder mündlicher Form berechnet.

Grundsätzlich sind die Zahlungsbedingungen bei FlexQube 30 Tage netto. Alle Neukunden müssen diese Bedingungen akzeptieren, es sei denn, es besteht eine zu berücksichtigende Ausnahme, wie eine bestimmte weltweite Rahmenvereinbarung oder eine eingegangene, auf das Einkaufsvolumen abgestimmte Vereinbarung. Sie können sich gerne an unsere Vertriebsmitarbeiter wenden, wenn Sie diese Angelegenheit näher erörtern möchten.

Die allgemeinen Lieferbedingungen bei FlexQube sind FAC ab unserem Lager, und die Transport-, Fracht- und Verpackungskosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich berechnet. Der Käufer hat die Möglichkeit, die Ware über seinen eigenen Spediteur liefern zu lassen. In diesem Fall muss er die Kontaktdaten und Kontonummer für die Abrechnung an das Drittspeditionsunternehmen weiterleiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir keine Zollabfertigungsdienste anbieten. Die Importverzollung muss vom Käufer im Bestimmungsland übernommen werden.

Die Rechnungen werden elektronisch per E-Mail als PDF-Datei direkt an die Kreditorenbuchhaltung übermittelt. Bitte stellen Sie sicher, dass die an uns übermittelten Angaben korrekt sind. Bei Bedarf können wir die Rechnungen auch in einem Online-Lieferantenportal wie Ariba, Coupa usw. hochladen/registrieren.

Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass die Schlussrechnung nach nationalem Recht steuerpflichtig sein kann. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder einen zusätzlichen Steuerbeleg für die Umsatzsteuer benötigen, senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an economy@flexqube.com.

Wenn Sie Fragen zur Rechnungsstellung und/oder Zahlung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kreditorenbuchhaltung unter economy@flexqube.com.

Verkaufsbedingungen

  1. Einleitung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch FlexQube an den Käufer. Vom Käufer genannte Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von FlexQube schriftlich anerkannt wurden.

 

1.2 Die nachstehend in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgeführten Definitionen sind gemäß der im Folgenden dargestellten Bedeutung zu verstehen.

 

1.2.1 „Vertrag“ bezeichnet den Kaufvertrag zwischen FlexQube und dem Käufer über den Verkauf von Produkten, der diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, gegebenenfalls einen Rahmenvertrag, die Bestellung, etwaige von FlexQube ausgestellte Bestätigungen oder Annahme derselben und sämtliche darin genannten Dokumente umfasst. Sollten die Bedingungen der jeweiligen Bestellung und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen einander widersprechen, haben die Allgemeinen Verkaufsbedingungen Vorrang.

 

1.2.2. „FlexQube“ bezeichnet das Unternehmen FlexQube, welches den Verkauf von Produkten an den Käufer tätigt.

 

1.2.3 „Rahmenvertrag“ bezeichnet einen etwaigen Rahmenvertrag zwischen einem der Unternehmensgruppe des Käufers angehörenden Unternehmen und einem der FlexQube Unternehmensgruppe angehörenden Unternehmen.

 

1.2.4. „Unternehmensgruppe“ bezeichnet, jeweils auf FlexQube und den Käufer bezogen, (i) alle Unternehmen, die an der jeweiligen Partei direkt oder indirekt mit mehr als 50 % des Aktienkapitals und/oder direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmanteile halten, (ii) alle Unternehmen, an denen die jeweilige Partei direkt oder indirekt mehr als 50 % des Aktienkapitals und/oder direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmanteile hält, und (iii) alle übrigen Unternehmen, die einer derartigen gemeinsamen Inhaberschaft oder Kontrolle unterliegen.

 

1.2.5 „Produkt(e)“ bezeichnet sämtliche Produkte, die in einer vom Käufer erteilten und von FlexQube angenommenen Bestellung aufgeführt sind.

 

1.2.6 „Käufer“ bezeichnet die juristische Person, die die Produkte von FlexQube erwirbt.

 

1.2.7 Anderslautende Definitionen unterliegen der hierin anderweitig festgelegten Bedeutung.

 

  1. Lieferung von Produkten

2.1 Jeweils gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen verpflichtet sich FlexQube zu Verkauf und Lieferung an den Käufer, und der Käufer verpflichtet sich zu Kauf und Abnahme der Produkte von

FlexQube.

 

2.2 Die Produkte werden gemäß der Bestellung und nach Maßgabe etwaiger von FlexQube angewandter Qualitätssysteme hergestellt.

 

  1. Bestellung

3.1 Der Käufer übermittelt FlexQube seine Produktbestellung. Darin müssen Menge, gewünschter Liefertermin und die Artikelnummern der Produkte angegeben sein. Ferner hat der Käufer

zusammen mit der Bestellung etwaige Zeichnungen, Spezifikationen, Leistungskriterien und sonstige relevante Informationen für die erstmalige Fertigung eines bestimmten Produkts bereitzustellen. MIT AUFGABE DER BESTELLUNG ERKLÄRT SICH DER KÄUFER MIT AUSNAHME ETWAIGER BEDINGUNGEN, DIE EINEN UNVERZÜGLICHEN SCHRIFTLICHEN WIDERSPRUCH VERLANGEN, MIT DEN VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.

 

  1. Lieferung und Verpackung

4.1 FlexQube liefert das/die Produkt(e) gemäß den hierin festgelegten Abweichungen „EXW“ (gemäß Incoterms 2010) ab FlexQube-Werk.

 

4.2 Die Lieferung der Produkte erfolgt zu dem in der Auftragsbestätigung von FlexQube angegebenen Liefertermin oder zu dem zwischen den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt vereinbarten Termin.

 

4.3 Die Produkte werden von FlexQube verpackt, gekennzeichnet und beschriftet.

 

  1. Eigentumsübergang

5.1 Eigentum, Anspruch und Rechte an dem/den Produkt(en) gehen mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises gemäß Artikel 6 auf den Käufer über. Der Eigentumsvorbehalt berührt nicht den Übergang der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware(n).

 

  1. Preis und Zahlung

6.1 Die im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich ohne Umsatz-/Mehrwertsteuer und andere Steuern, Zölle, Abgaben und öffentliche Forderungen jeglicher Art.

(„Steuern“). Sämtliche Steuern, die von lokalen, regionalen, föderalen oder nationalen Behörden jedweder Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Produkte von FlexQube erhoben werden, sind vom Käufer zu tragen.

 

6.2 Die im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich sämtlicher Fracht- und Transportkosten, die für den Transport des/der Produkte von FlexQube bzw. dem Fertigungsort zum Käufer anfallen („Fracht“). Sämtliche im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Produkte anfallenden Frachtkosten sind vom Käufer zu tragen.

 

6.3 Die im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich sämtlicher Materialkosten für die Verpackung der Produkte gemäß Artikel 4.3 („Verpackungsmaterial“). Sämtliche im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Produkte anfallenden Kosten für Verpackungsmaterial sind vom Käufer zu tragen.

 

6.4 Alle Zahlungen sind vom Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der von FlexQube gestellten Rechnung in der auf der Rechnung angegebenen Währung und unter Angabe der Rechnungsnummer an FlexQube zu leisten. Der Zahlungsbetrag muss FlexQube am Fälligkeitstag bei der von ihm benannten Bank zur Verfügung stehen.

 

6.5 Bei Zahlungsverzug werden auf den ausstehenden Betrag bis zur vollständigen Bezahlung Verzugszinsen in Höhe von zwanzig (20) Prozent (oder einem niedrigeren, nach geltendem Recht höchstens zulässigen Zinssatz) p. a.

ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum fällig.

 

6.6 Zahlungen sind ohne Aufrechnung, Abzug oder Einbehalt jedweder Art zu leisten.

 

6.7 Bei Nichterfüllung einer bzw. aller Zahlungsbedingung(en) durch den Käufer kann FlexQube die Lieferung zurückhalten und die Leistung

aussetzen. Sofern der Käufer seine Nichterfüllung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender Mitteilung behebt, kann FlexQube den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass daraus dem Käufer gegenüber eine Haftung entsteht.

 

  1. Technische Änderungen

7.1 Der Käufer kann schriftlich Änderungen der technischen Spezifikationen einiger Produkte verlangen. Änderungen der technischen Spezifikationen, die sich auf die Kosten oder die zur Leistung erforderliche Zeit auswirken, bewirken eine Anpassung des Preises bzw. des Liefertermins oder beidem.

 

7.2 FlexQube ist nicht verpflichtet, etwaigen Änderungen an den technischen Spezifikationen zu entsprechen, es sei denn, die Parteien haben sich auf einen entsprechend angepassten Preis bzw. Liefertermin oder beides geeinigt und FlexQube hat bestätigt,

den gewünschten Änderungen nachkommen zu können.

 

  1. Ausfuhrkontrollen und Herkunft

8.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle. Sofern die nach Maßgabe der vorliegenden Bestimmungen bestellten Produkte, bzw. ein Bestandteil dieser, internationalen oder nationalen Ausfuhrkontrollvorschriften unterliegen, obliegt dem Käufer die Verantwortung und Haftung dafür, FlexQube über Vorliegen und Umfang der Ausfuhrbeschränkungen zu unterrichten. In einem solchen Fall unterstützt FlexQube den Käufer auf dessen Kosten bei der Erlangung der vom Käufer als einzuholend mitgeteilten Ausfuhrgenehmigungen. FlexQube ist in keinem Fall zu einer mit einem Verstoß gegen nationale oder internationale Ausfuhrkontrollvorschriften einhergehenden Bereitstellung oder Lieferung von Produkten verpflichtet.

 

8.2 FlexQube stellt dem Käufer bei der Lieferung eine Ausfuhr- oder gleichwertige Bescheinigung mit Angaben zur Herkunft der gelieferten Produkte zur Verfügung.

 

8.3 Die Herkunft des/der Produkt(e)s darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht verändert werden.

 

  1. Besitz- und Eigentumsrechte

9.1 Alle materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die der Käufer FlexQube zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werkzeuge, typengebundene Werkzeuge, Werkzeugzeichnungen, Materialien, Zeichnungen, Computersoftware, Dokumente, Informationen und

Daten jedweder Art, sind und bleiben Eigentum des Käufers. Alle übrigen materiellen und immateriellen Vermögenswerte sind und bleiben Eigentum von FlexQube.

 

  1. Geistige Eigentumsrechte

10.1 Sämtliche geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit materiellem und immateriellem Eigentum des Käufers sind Eigentum des Käufers, und sämtliche geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit materiellem und immateriellem Eigentum von

FlexQube sind Eigentum von FlexQube.

 

10.2 Falls FlexQube oder die Fertigung des/der Produkte durch FlexQube Experimentier-, Entwicklungs-, Forschungs- oder Konstruktionsarbeiten initiiert, beinhaltet oder zur Folge hat, stehen sämtliche geistige Eigentumsrechte unabhängig von ihrer Patentfähigkeit ausschließlich FlexQube zu.

 

10.3 Es obliegt dem Käufer, dafür Sorge zu tragen, dass das/die Produkt(e) oder deren Nutzung keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Der Käufer verpflichtet sich, FlexQube schadlos zu halten und zu entschädigen für

Schäden, Verluste, Kosten oder Haftpflichten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Produkten und einem Verstoß gegen die Rechte Dritter ergeben. Der Käufer wird entsprechende Forderungen prüfen, abwehren und anderweitig bearbeiten und FlexQube auf Verlangen bei etwaigen Auseinandersetzungen, in die FlexQube

wegen eines solchen Verstoßes verwickelt ist, unterstützen und dabei auf Verlangen FlexQubes Verteidigung übernehmen.

 

10.4 FlexQube hält das Eigentum an sämtlichen Entwürfen, Lösungen, Anwendungen und Konstruktionen, die aus der

Nutzung der Produkte durch den Käufer entstehen, und der Käufer stimmt zu, dass FlexQube das ausschließliche und weltweite Recht zur Verwendung und Wiederverwendung von Entwürfen, Lösungen, Anwendungen und Konstruktionen hat, die der Käufer

durch Nutzung der Produkte entwickelt hat, sofern der Käufer diese Entwürfe, Lösungen, Anwendungen und Konstruktionen zum eigenen Gebrauch verwenden darf. Der Käufer erklärt sich ferner damit einverstanden, FlexQube die für eine solche Nutzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Garantie und Mängelhaftung

11.1 FlexQube garantiert, dass die von FlexQube bereitgestellten Produkte bei der Lieferung frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind und in allen wesentlichen

Belangen den vereinbarten schriftlichen Spezifikationen entsprechen. Die in diesem Artikel dargelegte Garantie ist die einzige Garantie FlexQubes in Bezug auf das/die Produkt(e) und alle Dokumentationen, darunter Benutzerhandbücher und Anleitungen, die von FlexQube zusammen mit dem/den Produkt(en) bereitgestellt werden. IM

ÜBRIGEN WERDEN KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART GEWÄHRT, SEI ES GESETZLICH, SCHRIFTLICH, MÜNDLICH, AUSDRÜCKLICH ODER

STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE EIGNUNG FÜR EINE/N BESTIMMTE/N ZWECK, FUNKTIONALITÄT ODER MARKTFÄHIGKEIT.

 

11.2 Die Verpflichtungen FlexQubes im Rahmen der vorgenannten Garantie gelten ausschließlich für Mängel, die innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Lieferdatum gemäß Artikel 4.2 auftreten, und nur unter der Voraussetzung, dass FlexQube

innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem die Garantieverletzung dem Käufer bekannt wurde oder hätte werden müssen, von diesem darüber in Kenntnis gesetzt wird.

 

11.3 Die Haftung FlexQubes gegenüber dem Käufer für alle mit Mängeln des/der Produkte(s) zusammenhängenden Ansprüche beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch des bzw. der fehlerhaften Produkte(s) oder, nach eigenem Ermessen,

auf die Rückerstattung eines Betrags, der dem vom Käufer für die fehlerhaften Produkte gezahlten Preis

entspricht.

 

11.4 FlexQube repariert oder ersetzt die fehlerhaften Produkte

innerhalb einer angemessenen Frist. Der Käufer ist verpflichtet, die Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme der defekten Produkte auf eigene Gefahr und Kosten durchzuführen. Liegt die Haftung für einen Mangel bei FlexQube,

erfolgt der Transport der fehlerhaften Produkte zu und von FlexQube auf Rechnung und Gefahr von FlexQube.

 

11.5 Die nach Maßgabe dieses Abschnitts 11 geregelten Verpflichtungen FlexQubes gelten nicht für Produkte oder Teile von Produkten, die abgeändert oder durch Unfall beschädigt wurden oder nach der Lieferung an den Käufer nicht ordnungsgemäß gelagert, gewartet oder verwendet wurden.

 

11.6 Hat der Käufer einen Mangel angezeigt und ist in der Folge kein von FlexQube zu behebender (oder eine Rückerstattung gebietender) Mangel festzustellen, so hat FlexQube Anspruch auf Ersatz des Arbeits- und Kostenaufwandes, der FlexQube aufgrund der Mitteilung des Käufers entstanden ist. Allgemeine Verkaufsbedingungen von FlexQube, April 2018

 

11.7 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer 11 haftet FlexQube nicht für Mängel an gelieferten Produkten. Im Fall von

Mängeln an gelieferten Produkten stehen dem Käufer ausschließlich die in dieser Ziffer 11 dargelegten Ansprüche zu. Alle übrigen Ansprüche gegen FlexQube wegen Mängeln an gelieferten Produkten sind ausgeschlossen.

 

  1. Haftung

12.1 FlexQube stellt den Käufer von direkten Schäden und Verlusten frei, die dem Käufer entstehen, wenn diese durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden, die fehlerhaften Produkte

Sachschäden verursacht haben und FlexQube das alleinige Verschulden daran zuzurechnen ist. Die Gesamthaftung von FlexQube gemäß diesem Artikel 12.1 ist der Höhe nach auf fünfzig (50) Prozent des Auftragswerts des Vertrages beschränkt,

dem gemäß die fehlerhaften Produkte geliefert wurden.

 

12.2 Mit Ausnahme der in Artikel 12.1 enthaltenen Regelung, stellt der Käufer FlexQube von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem/den Produkt(en) frei.

 

12.3 In keinem Fall, weder als Folge einer Vertrags- oder Garantieverletzung, einer Delikthaftung (einschließlich Fahrlässigkeit und verschuldensunabhängiger Haftung) oder aus einem sonstigen rechtlichen Grund, ist FlexQube für spezielle, strafrechtliche, zufällige, Folgeschäden oder

indirekte Verluste oder Schäden jedweder Art haftbar, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinn-, Umsatz- oder Produktionsverluste, entgangene Zinsen auf Investitionen, Verlust des Geschäftswerts, Kapitalkosten, Kosten für Ersatz-Geräte, -Einrichtungen oder -Dienstleistungen, Kosten für Ausfallzeiten

oder Ansprüche von Kunden.

 

  1. Höhere Gewalt

13.1 Keine Partei haftet der jeweils anderen Partei gegenüber für die Nichterfüllung von Bestimmungen dieser Vereinbarung oder für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, mit Ausnahme der Zahlung des Kaufpreises, die bedingt ist durch Arbeitskämpfe, Streiks oder Aussperrungen, verspätete Lieferungen von Subunternehmern oder Lieferanten, die Einhaltung geltender in- oder ausländischer staatlicher Vorschriften oder Anordnungen in gutem Glauben und unabhängig davon, ob sie sich als ungültig erweisen oder nicht, Störungen durch Computerviren oder andere Ursachen gleicher Art oder bedingt durch höhere Gewalt, die in diesem Zusammenhang bedeutet und umfasst, aber nicht beschränkt ist, auf Krieg

(unabhängig vom Vorliegen einer Kriegserklärung), Sabotage, Unruhen, Explosionen, staatliche Kontrolle, durch Regierungen oder deren lokale bzw. nationale Verwaltungsbehörden verfügte Einschränkungen, Verbote, andere Handlungen oder Unterlassungen, Brand, Erdbeben, Sturm, Überschwemmung, Epidemie, Dürre und

andere Katastrophen sowie die Unfähigkeit zur Beschaffung von

Geräten, geeigneten Rohstoffen, Komponenten, Brennstoffen, Strom oder Transportmitteln oder andere Ursachen, die sich der angemessenen Kontrolle der jeweiligen Partei entziehen. Kann eine Partei ihren Verpflichtungen aufgrund der

vorgenannten Ursachen nicht nachkommen, so setzt sie die andere Partei vom voraussichtlichen Ausmaß und der voraussichtlichen Dauer der Unmöglichkeit der Pflichterfüllung in Kenntnis.

 

  1. Versicherung

14.1 Der Käufer verpflichtet sich zum Abschluss von für die gesamte Laufzeit dieses Vertrages geltenden Versicherungen zur Deckung seiner Haft- und Schadenersatzpflichten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eine allgemeine Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung sowie

eine Versicherung für sämtliches Eigentum von FlexQube, das sich in Besitz, Obhut und Kontrolle des Käufers befindet.

 

14.2 Der Käufer hat FlexQube auf Verlangen einen für FlexQube zufriedenstellenden Nachweis über einen angemessenen und gültigen Versicherungsschutz gemäß den unter Artikel 14.1 beschriebenen Versicherungen zu erbringen.

 

  1. Kündigung

15.1 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne darin begründetes Entstehen einer Schadenersatzpflicht zu kündigen, wenn die jeweils andere Partei

  1. a) in Vergleichsverhandlungen eintritt, für zahlungsunfähig erklärt wird oder zur Anpassung oder Erfüllung ihrer Verpflichtungen Konkurs-, Sanierungs- oder ähnliche Gesetze in Anspruch nimmt, liquidiert wird oder aus einem anderen Grund als zahlungsunfähig zu betrachten ist; oder

(b) diese einen wesentlichen Verstoß gegen eine Bestimmung der

Vereinbarung zu vertreten hat und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach entsprechender schriftlichen Mitteilung behebt.

 

15.2 Die Kündigung gemäß Artikel 15.1 hat unverzüglich zu erfolgen, nachdem die kündigende Partei vom Kündigungstatbestand

Kenntnis erlangt oder Kenntnis erlangen hätte müssen.

 

  1. Vertraulichkeit

16.1 Sämtliches Wissen und sämtliche Informationen und technische Unterlagen, auf die eine Partei im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien Zugriff erhält, sind für die Dauer der Vertragslaufzeit der

Vereinbarung und darüber hinaus als vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung verwendet werden. Andere Personen als jene Mitarbeiter

beider Parteien, die unmittelbar an der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag beteiligt sind, dürfen keinen Zugriff auf und keine Kenntnisse deren Inhalts erlangen. FlexQube ist jedoch stets dazu berechtigt, Informationen an seine Lieferanten, Berater

und andere für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag beauftragte Auftragnehmer weiterzugeben. Das Kopieren oder die Vervielfältigung solcher vertraulicher Informationen ist nur im Rahmen der Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei und unter Beachtung der Gesetze und Vorschriften zum Urheberrecht zulässig.

 

16.2 Keine der Parteien wird das Bestehen dieser Vereinbarung oder ihre Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei bzw. ohne Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen öffentlich bekanntgeben, es sei denn, dies ist gemäß Artikel 17.11 bzw. Artikel 17.12 vorgesehen.

 

16.3 Die Parteien haben alles unter Artikel 16.1 Genannte, einschließlich sämtlicher angefertigter Kopien, auf Verlangen der jeweils anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten.

 

16.4 Diese Ziffer 16 gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus.

 

  1. Sonstiges

17.1 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und hebt etwaige früher zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand bestehende mündliche und schriftliche Vereinbarungen, Verträge,

Absprachen und Mitteilungen auf und ersetzt diese.

 

17.2 Keine der Parteien hat ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils der anderen Partei, die aus beliebigem Grund verweigert werden kann, das Recht,

diesen Vertrag oder einen Teil davon abzutreten oder zu belasten. FlexQube behält sich jedoch das Recht auf Abtretung seiner Rechte auf Zahlung gemäß dem Vertrag oder

einer etwaigen Bestellung vor.

 

17.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abwandlungen von Bestimmungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

 

17.4 Jede der Parteien versichert der jeweils anderen Partei hiermit, dass die Ausführung und Erfüllung des Vertrages nicht gegen ihre Betriebsverfassung, Satzung oder eine andere Vereinbarung, Geschäftsordnung oder Verpflichtung, an die auch die jeweils andere Partei gebunden ist, verstößt oder eine Inverzugsetzung darstellt.

 

17.5 Die Parteien sind in Bezug auf die Erfüllung der Vereinbarung unabhängige Auftragnehmer und die Vereinbarung stellt

weder eine Partnerschaft dar, noch wird dadurch eine Partei in irgendeiner Form zum Vertreter oder Rechtsvertreter der jeweils anderen Partei. Keine der Parteien erhält die ausdrückliche oder stillschweigende Vollmacht,

im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder diese in irgendeiner Weise zu binden. Die Mitarbeiter der Parteien gelten nicht als Mitarbeiter der jeweils anderen Partei.

 

17.6 Jede Mitteilung, die die Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung gegenüber der anderen Partei machen muss bzw. darf, muss schriftlich in englischer oder schwedischer Sprache erfolgen und

gilt als ordnungsgemäß zugegangen, wenn sie persönlich, per frankiertem Luftpost-Einschreiben oder per Telefax an die in der Bestellung angegebene Adresse zugestellt wurde. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, werden entsprechende Mitteilungen

mit dem Eingang beim Empfänger unter der Maßgabe wirksam, dass per Luftpost-Einschreiben versandte Mitteilungen nach Ablauf von zehn (10) Tagen ab dem Versanddatum und per Telefax übermittelte Mitteilungen vierundzwanzig (24) Stunden ab der Stunde des Versandes als eingegangen gelten. Die Parteien können ihre Adresse durch schriftliche Mitteilung gemäß der vorstehenden Vorgehensweise an die andere Partei ändern.

 

17.7 Versäumnisse oder Verzögerungen seitens einer der Parteien, Rechte, Befugnisse oder Privilegien aus dem Vertrag auszuüben oder die vollständige Erfüllung durch die andere Partei zu verlangen, gelten nicht als Verzicht, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich in einer von der Partei unterzeichneten schriftlichen Urkunde

erklärt. Ebenso schließt die einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten, Befugnissen oder Privilegien die Ausübung anderer Rechte, Befugnisse oder Privilegien nicht aus.

 

17.8 Wenn aufgrund einer Änderung des geltenden Rechts oder aufgrund einer Entscheidung oder einer anderen Handlung (einschließlich der Untätigkeit) einer zuständigen Behörde eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung nicht mehr durchgesetzt werden können oder eine Änderung

einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung erforderlich ist, vereinbaren die Parteien, dass sie sich bemühen werden, eine alternative Lösung zu finden, die der

vor der solchen Änderung, Entscheidung oder Handlung bestehenden Vertragslage so nahe wie möglich kommt.

 

17.9 Erweist sich eine Bestimmung des Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, und der Vertrag wird gehandhabt, als wäre die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nicht Teil des Vertrages.

 

17.10 Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Vereinbarung verbundenen Rechtskosten und -gebühren.

 

17.11 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hat FlexQube das Recht und die Zustimmung des Käufers zur Verwendung des Namens des Käufers als Referenzkunden.

 

17.12 Die oberste Muttergesellschaft der FlexQube Group, FlexQube AB (publ), ist an der Nasdaq First North Stockholm notiert. Aufgrund der Notierung unterliegt FlexQube unter anderem der EU-Verordnung 596/2014 über Marktmissbrauch („MAR“). FlexQube behält sich das Recht vor,

Informationen über jede vom Kunden erteilte Bestellung offenzulegen, soweit dies erforderlich ist, um dieser Richtlinie nachzukommen.

 

17.13 Alle personenbezogenen Daten im Sinne der EU-Verordnung 2016/679, die der Käufer FlexQube zur Verfügung stellt, werden gemäß unserer Datenschutzerklärung behandelt, die auf unserer Website test.flexqube.com. abrufbar ist.

 

  1. Rechts- und Gerichtsstand

18.1 Der Vertrag unterliegt dem schwedischen Recht und wird gemäß diesem ausgelegt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf den Vertrag.

 

18.2 Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden rechtskräftig durch ein Schiedsverfahren gemäß den zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Regeln für beschleunigte Schiedsverfahren des Schiedsinstituts der Handelskammer von Stockholm entschieden. Das Schiedsverfahren findet im schwedischen

Göteborg statt. Hat eine Partei ihren Sitz außerhalb Schwedens, so ist das Schiedsverfahren in englischer Sprache durchzuführen. Der Käufer erkennt hiermit an, dass FlexQube nicht der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt. Ungeachtet des Vorstehenden kann FlexQube zur Einziehung sämtlicher FlexQube geschuldeter Zahlungen für bestellte Produkte bei jedem zuständigen Gericht

alle erforderlichen entsprechenden Schritte einleiten. Die Parteien erkennen zu diesem Zweck hiermit die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts an.

Jan Brettmann - FlexQube Sales Manager Germany
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